Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Müller Oberflächenveredelung

Stand: 01.01.2011

(1) Alle Leistungen der Firma Müller Oberflächenveredelung, an den Kunden und gegenüber dem Kunden erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Alle Aufträge werden von der Firma Müller Oberflächenveredelung ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Eventuelle AGB der Kunden haben keine Gültigkeit. Diese AGB gelten sowohl für Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, wie auch für Verbraucher i.S.v. § 13 BGB. Mündliche Abreden zwischen dem Kunden und der Firma Müller Oberflächenveredelung, die von diesen abweichen, bedürfen einer schriftlichen Form.

(1) Die Angebote der Firma Müller Oberflächenveredelung erfolgen stets freibleibend. Alle genannten Preise sind bindend und inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer,(Unter Hinweis auf §19 UstG; machen wir von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch und weisen deshalb keine Umsatzsteuer aus) jedoch ohne Versicherung, Versand- und Transportkosten. Solche Kosten, sowie sonstige vereinbarte Nebenleistungen, insbesondere Transportversicherung, werden zusätzlich berechnet. Diese Preise, auch Preise für Verpackung und Versand, gelten nur innerhalb Deutschlands.
(2) In Werbeanzeigen und Preisvergleichseiten usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.

(1) Für die Bezahlung der erworbenen Artikel steht dem Kunden mit Ausnahme von schriftlichen, abgeänderten Vereinbarungen, nur der Weg der Vorkasse per Überweisung zu Verfügung. Der Kaufpreis zzgl. Versandkosten ist in einem zu begleichen, eine Teilzahlung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma Müller Oberflächenveredelung möglich. Der Kaufpreis ist jeweils sofort mit der Annahme der Bestellung fällig und ohne Abzug zu leisten. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 20 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung Zahlung leistet.
(2) Kommt der Kunde mit seiner Zahlung im Sinne von §3 Absatz (1) nach erneuter Zahlungsaufforderung und Fristsetzung wiederholt in Verzug, ist Firma Müller Oberflächenveredelung berechtigt eine Lager- bzw. Aufwandsgebühr in angemessener Höhe (meist jedoch 0,90€ pro Felge/Tag ab Rechnungsdatum) zu berechnen. Übersteigt der offene Gesamtbetrag den tatsächlich zu erwartenden Erlös einer Versteigerung der entsprechenden Ware jedoch spätestens nach Zahlungsverzug von einem Jahr ab Rechnungsdatum, ist Firma Müller Oberflächenveredelung berechtigt die Ware zu veräußern. Überbeträge werden dem Kunden zurückerstattet.

(1) Die Lieferung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ruht jedoch, solange der Kunde den Kaufpreis zzgl. Versandkosten nicht vollständig beglichen hat.
(2) Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unsere Geschäftsräume oder Lager verlassen haben. Augenscheinlich erkennbare Beschädigungen an Verpackung oder Inhalt der gelieferten Waren sind beim Paketdienstleister/Spediteur unmittelbar zu reklamieren und die Annahme der Lieferung ist zu verweigern. Beschädigte Ware ist dem Transportunternehmen erst abzunehmen, wenn von diesem Unternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt ist. Bei Nichtbeachtung hat der Kunde den hieraus entstandenen Schaden selbst zu tragen. Die Kosten der Beschädigten Ware sind mit dem Transportunternehmen zu klären. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, den Vorfall unverzüglich der Firma Müller Oberflächenveredelung mitzuteilen.
(3) Sollte das Paket aufgrund einer falschen Adresse nicht zugestellt werden können, so behalten wir uns vor Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

(1) Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind Waren, an denen Dienstleistungen oder Arbeiten vollzogen wurden denen der Kunde im Vorfeld telefonisch oder schriftlich, zum Beispiel per Auftragserteilung zugestimmt hat.
(2) Benutzte Ware (z.B. mit Montagespuren) ist gänzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.

(1) Firma Müller Oberflächenveredelung muss über entdeckte Mängel unverzüglich unterrichtet werden.
(2) Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden, sind ausgeschlossen.
(3) Schweißarbeiten . Polierarbeiten, Hochglanzverdichtung und Richtarbeiten an Felgen werden nur auf Kundenwunsch und unter Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung sowie Mängelfolgeschäden ausgeführt. Bei dem Zerlegen und Montieren mehrteiliger Felgen, Polieren, Hochglanzverdichten, Richten und Schweißen von Felgen erlischt automatisch die Betriebserlaubnis für die Felgen, so dass sie für den Straßenverkehr ohne eine entsprechende TÜV-Prüfung nicht mehr zulässig sind. Die Prüfung ist vom Kunden selbst zu veranlassen und auf seine Rechnung durchzuführen. Müller Oberflächenveredelung wird keine so bearbeitete Felge montieren und lehnt jede Garantie und Gewährleistung sowie Mängelfolgeschäden ab.
(4) Bei der Hochglanzverdichtung und Bearbeitung von Sonderteilen wie etwa Motorrad-Gabelbrücken, Motorradfelgen, Hinterradschwingen, Ventildeckeln, Getriebeglocken und auch Nabenabdeckungen von PKW Felgen etc. können durch notwendige spezielle Spanntechniken und/oder Spannvorrichtungen Schäden wie Materialquetschungen und/oder Abdrücke an den Bauteilen entstehen. In diesen Fällen schließt Firma Müller Oberflächenveredelung jegliche Haftung aus.
(5) Die Ausführung von Lackarbeiten erfolgt nur auf Kundenwunsch. Eine Garantie oder Gewährleistung auch für etwaige Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
(6) Da die Dauer des Chromeffekts und der Glanz polierter Felgen von der Pflege des Kunden abhängig ist, werden Arbeiten nur unter Ausschluss jeder Garantie und Gewährleistung diesbezüglich durchgeführt.

Rechte aus den mit uns getätigten Geschäften, insbesondere Gewährleistungsansprüche, sind nicht übertragbar.

Firma Müller Oberflächenveredelung weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragabschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) von Firma Müller Oberflächenveredelung zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese Daten können zum Zweck von Bonitätsprüfungen auch an Beauftragte gemäß §11 BDSG der Firma Müller Oberflächenveredelung übermittelt werden.

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für die Abänderung der Schriftformklausel selbst.
(2) Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist Waldenbuch.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand Stuttgart vereinbart. Firma Müller Oberflächenveredelung ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Sollte eine Klausel dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck entspricht. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke oder einer Gesetzesänderung entsprechend. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt
(5) Auf das Rechtsverhältnis zwischen Firma Müller Oberflächenveredelung und dem Kunden findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung.
(6) Der Kunde erkennt durch Auftragszusage die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Müller Oberflächenveredelung in allen Punkten, auch wenn ein Punkt geltende Rechtssprechung verletzen sollte, ausdrücklich uneingeschränkt an. Das gilt für schriftliche, mündliche und telefonische Auftragszusagen und Auftragsänderungen.